Seit Juni 1994 war ich in dem kommunalen Wohnungsunternehmen der Stadt Leipzig beschäftigt. Ich war zunächst für zwei Abteilungen verantwortlich; eine davon beschäftigte sich mit dem Rückübertragungsgeschehen von Grundstücken, die andere mit dem Verkauf von Immobilien.

Wenn ich von Rückübertragungsgeschehen spreche, so meine ich damit die Prüfung der vermögensrechtlichen Bescheide des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen. Als Unternehmensjurist war es meine Aufgabe, diese Bescheide nach der Sach- und Rechtslage zu prüfen und ggfs. Widersprüche einzulegen und auch Klagen zu führen.

Nur wenige Monate  nach meiner Arbeitsaufnahme in besagtem Unternehmen erschienen zwei Makler aus dem Allgäu in meinem Büro und beschwerten sich über einen von mir eingelegten Widerspruch in einer Grundstücksrückübertragungsangelegenheit. Sie bedrohten mich auch, ich nahm dies jedoch nicht ernst, weil ich gelernt hatte, dass juristische Auseinandersetzungen entweder außergerichtlich durch den Austausch von rechtlichen  Argumenten oder aber durch Gerichte entschieden würden.

In diesem Fall sollte ich mich aber irren: in einer Nacht im Oktober 1994 überfiel mich ein Mann in meiner Wohnung, gab drei Schüsse auf mich ab und verletzte mich dadurch lebensgefährlich.