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08. Februar 2010
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Der „BILD–Prozess“
Ein Artikel der BILD-Zeitung vom 13. Juni 2007 hat mich ebenfalls in meiner Würde zutiefst gekränkt.
So beginnt dieser Beitrag - und damit der offene Rufmord - über mich auf der ersten Lokalseite der Leipziger Ausgabe mit einem großen Bild von mir.
Jeder Mordverdächtige wird verfremdet dargestellt, ich hingegen nicht.
Der Text beginnt mit einer offenen Verleumdung:
„Wie halten Sie das aus, Herr Dr. Klockzin? Kindersex-Vorwurf gegen LWB-Manager?“
Weiter wird dann in dem Artikel dargestellt, dass ich mich in Leipzig regelmäßig mit Kindern vergnügen würde und es wird der Eindruck vermittelt, dass die Leipziger Polizei gegen mich ermittle.
Diese verleumderischen Darstellungen. habe ich durch Einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg verbieten lassen. Der Verlag hat diese Einstweiligen Verfügungen auch als endgültig anerkannt.
Eine Aufforderung an die BILD-Zeitung auf Entschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechts- verletzung ließ der Syndikus des Verlages jedoch unbeantwortet, so dass ich mein Recht auch in diesem Fall mit Hilfe des Landgerichts Leipzig suchen muss.
An dieser Stelle werde ich Sie regelmäßig über den Verlauf beider Prozesse über dem Laufenden halten.