Einträge in das Prozesstagebuch

Meine Intention war, in meinem Prozesstagebuch über die Prozesse zu berichten, die ich selbst führe, um gegen den jahrelangen Rufmord an meiner Person  anzugehen. Nun finde ich mich selbst jedoch sprichwörtlich auf der Anklagebank wieder.

Der Prozess, der sich über viele Jahre hinweg mit schlimmsten Beleidigungen meiner Person auseinandersetzte, wird neuerdings durch einen Untersuchungsausschuss des Landtages geprüft. Die Opposition ist der Meinung, der letzte Ausschuss sei nach zwei Jahren zu keinem umfassenden Abschluss gekommen. Bei der diesbezüglichen Abstimmung im Landtag enthielt sich die Koalition.

Zwar erwähnt mich der MDR in seinem aktuellen Beitrag nicht in rufschädigender Art und Weise, vor einem negativen Umfeld bin ich jedoch nicht geschützt: Wiederum fällt mein Name in Zusammenhang mit der „Korruptionsaffäre“ oder dem „Sachsensumpf“ und es ist vom „Fall Klockzin“ die Rede. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden befunden, dass keiner der Vorwürfe gegen mich Bestand hatte (wie es zu den Anschuldigungen kam, können Sie unter "Der Fall Martin Klockzin" nachlesen).

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Ein Artikel der BILD-Zeitung vom 13. Juni 2007 hat mich ebenfalls in meiner Würde zutiefst gekränkt.

So beginnt dieser Beitrag - und damit der offene Rufmord - über mich auf der ersten Lokalseite der Leipziger Ausgabe mit einem großen Bild von mir.

Jeder Mordverdächtige wird verfremdet dargestellt, ich hingegen nicht.

Der Text beginnt mit einer offenen Verleumdung:

„Wie halten Sie das aus, Herr Dr. Klockzin? Kindersex-Vorwurf gegen LWB-Manager?“

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Dieser Prozess ist bereits allein aus juristischer Sicht sehr interessant.

In der ober- oder auch höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es eine Reihe auch prominenter Verfahren.

Z.B. die BGH-Entscheidungen zu Caroline von Monaco – in welchen die Rechtsprechung richterrechtliche Grundsätze fortentwickelte für den Anspruch eines Medienopfers wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Es sind nicht wenige Fälle entschieden worden, die auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur immer wieder zitiert werden, die sich auf einmalige rufschädigende Veröffentlichungen – textliche Darstellungen oder auch Fotos -  in Printmedien beschäftigen.

In meinem Fall ist dies völlig anders.

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Warum habe ich als Privatperson den Aufwand betrieben, eine eigene Portalseite für Opfer von Rufmord, Verleumdung und öffentlicher Beleidigung zu betreiben?

Dahinter steckt eine mehrjährige Leidensphase. Über diese und deren Hintergründe möchte ich an dieser Stelle berichten:

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Für den Versuch mich zu töten wurden vier Mittäter wegen einer versuchten Mordstraftat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Diese Männer sitzen noch heute ein. Die eigentlichen Initiatoren des Überfalls waren – dies stellte sich aber erst nach Jahren heraus – die beiden Makler aus dem Allgäu.

Durch diesen Fall, der in Leipzig großes Aufsehen erregte, wurde ich erstmals in die Öffentlichkeit gezogen, ohne dass ich das je gewollt hätte.

In den folgenden Jahren war ich, dies erfuhr ich erst im Jahr 2007, Gegenstand von Ermittlungen des Sächsichen Staatsschutzes.

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